A. Was ist ein Institutionskennzeichen (IK)?
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen. Die Vergabe und Verwendung des IK ist im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt worden.
Auf Grund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und wird seit dem 01.01.1989 als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke verwendet (§ 293 SGB V).
B. Wer kann ein Institutionskennzeichen beantragen?
Jeder Vertragspartner der Träger der Sozialversicherung, der im Rahmen der Aufgaben der Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit Leistungen erbringt.
C. Wer sind die am IK-Verfahren beteiligten Träger der Sozialversicherung?
Beteiligte Träger der Sozialversicherung sind:
AOK
Betriebskrankenkassen
Innungskrankenkassen
See-Krankenkassen
Landwirtschaftliche Krankenkassen
Knappschaft
Arbeiterersatzkassen
Angestelltenersatzkassen
Deutsche Rentenversicherung
Landwirtschaftliche Alterskassen
Gewerbliche Berufsgenossenschaften einschl. See-Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Bundesagentur für Arbeit
Änderungen von Daten, die unter dem Institutionskennzeichen gespeichert sind, nimmt die
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Telefon 02241 231-1800
Telefax 02241 231-1334
bzw. die jeweils zuständige Vergabestelle entgegen.
D. Wer ist die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI)?
Die Spitzenverbände der am IK-Verfahren beteiligten Stellen haben eine Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI) gebildet, die die Daten des Institutionskennzeichens speichert und den unter C. genannten Stellen für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und Zahlungsverkehrs zur Verfügung stellt.
E. Welche Daten werden gespeichert?
Unter den Institutionskennzeichen werden Name, Berufs-/Branchenbezeichnung (Art der Leistungsabrechnung), Anschrift, Geldinstitut, Bankleitzahl, Konto-Nr., Kontoinhaber, Telefon-, Mobil- und Faxnummer sowie das Gültigkeitsdatum ab dem das IK bzw. eine Änderung der gespeicherten Daten gültig ist, gespeichert und an die unter C. genannten Träger der Sozialversicherung für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und Zahlungsverkehrs weitergeleitet.
