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  SVI - Sammel- und Verteilungsstelle IK
der ARBEITSGEMEINSCHAFT INSTITUTIONSKENNZEICHEN

Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.

Seit dem 01.01.1989 wurde das IK als offizielles Kennzeichen in das Sozialgesetzbuch (§ 293 SGB V) aufgenommen.

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