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Über das Institutionskennzeichen (IK)
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Wer benötigt ein IK?
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Wie wird ein IK beantragt?
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Wie wird eine Änderung der gespeicherten Daten beantragt?
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Wo kann ein IK beantragt bzw. eine Änderung beantragt werden?
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Wann werden die Daten weitergeleitet?
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Wie wird ein Institutionskennzeichen beantragt?
Ein Institutionskennzeichen kann nur schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt werden. Die Beantragung kann mit dem zum Download bereitgehaltenen Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen (PDF-Datei, 473 kB) oder auch formlos erfolgen und ist kostenlos. Bei der formlosen Beantragung werden folgende Daten benötigt:
  • Name bzw. Firmenname und Name des Inhabers

  • Anschrift

  • Berufs- bzw. Branchenbezeichnung

  • Bankverbindung (Bankleitzahl, Konto-Nummer und Kontoinhaber)

  • evtl. Telefon-Nummer

  • evtl. Mobil-Nummer

  • evtl. Fax-Nummer

  • bei Gesellschaften (z.B. GmbH, GbR) evtl. Handelsregister-Nr., Sitz des Amtsgerichts und Geschäftsführer bzw. die Namen der Gesellschafter
Bei Neuvergaben wird der Antrag nach Eingang in der SVI bearbeitet und es erfolgt ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nach unterschriebener Rücksendung dieses Schreibens ergeht die schriftliche Mitteilung des IK sowie die Weiterleitung des IK an die beteiligten Träger.


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Erfassungsbeleg PDF-Symbol (PDF-Datei, 489 kB)

Merkblatt PDF-Symbol (PDF-Datei, 73 kB)